"Es soll aufgezeigt werden, wie die positiven Erfahrungen von Pflegeeinrichtungen mit dem Einsatz von Betreuungskräften nach § 87b SGB XI, wie z.B. die Steigerung der Lebensqualität sowie die Entlastung der Pflegekräfte, für die Akutkrankenhäuser systematisch nutzbar gemacht werden können. (... )