Möglichkeiten der Vorsorge:
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Mittwoch, 20. November 2019, 18 bis 20 Uhr
Meistens kommt es unerwartet: Ein Herzinfarkt, ein Unfall, eine Krankheit und auf einmal können
Sie nicht mehr aus eigener Kraft entscheiden und handeln. Wenn Sie in solchen Fällen nicht
vorgesorgt haben, geht die Sache zum Gericht. Eine Richterin oder ein Richter entscheidet
dann, wer für Sie die Entscheidungen trifft. Dies kann eine Ihnen fremde Person sein. Damit der Ehepartner, ein Verwandter oder enger Freund die Entscheidungen für Sie treffen kann, muss vorher eine Vollmacht auf diese ausgestellt worden sein.
Referentin: Anja Wiesen, Rechtsanwältin, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Saarbrücken und Saar e.V.
Ort: Evangelische Familienbildungsstätte
Kosten: keine
Termin: Mittwoch, 20. November, 18 bis 20 Uhr
Anmeldeschluss: 13. November
Kontakt:
Ev. Familienbildungsstätte
Mainzer Straße 269
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 61348
E-Mail: fambild-sb@dwsaar.de